KISA bindet erste Kunden an Sachsens XRechnungs-Portal (ZRL) an
10. Juni 2020
Mit der Europäischen Richtlinie 204/55/EU vom 16. April 2014 hat die Europäische Union den Grundstein für die elektronische Rechnung bei öffentlichen Aufträgen gelegt. Der Entwurf des Gesetzes auf nationaler Ebene zur Umsetzung der EU-Richtlinie wurde im Juli 2016 und die entsprechende E-Rechnung-Verordnung im September 2017 vom Bundeskabinett verabschiedet.
Seit November 2018 gelten die Vorschriften für Bundesministerien und Verfassungsorgane, ab November 2019 sind alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes zur Umsetzung verpflichtet und auf Länder- und Kommunenebene sieht die Richtlinie den Empfang und die Weiterleitung von E-Rechnungen seit dem 18. April 2020 verbindlich vor.
Neben der gesetzeskonformen Annahme der elektronischen Rechnungen gehören auch ein digitaler Rechnungsworkflow sowie eine revisionssichere Archivierung der Dokumente zu den Pflichten der Kommunen.
KISA bietet schon seit mehreren Jahren mit KISA.Post, der Schnittstelle IFR-VIS und dem DMS "VIS Suite" (früher: VISkompakt) eine erprobte Lösung zur medienbruchfreien Verarbeitung und Aufbewahrung von E-Rechnungen für Verwaltungen an. Seit letztem Jahr ist nun auch noch der sog. Anordnungsworkflow von der SAKD zertifiziert worden.
Neu hinzu kam dieses Jahr die Aufgabe, den XRechnungs-Standard über ein Portal mit einzubinden
Für den Empfang von XRechnungen stellt (Stand 10. Juni 2020) der Freistaat Sachsen verschiedene Wege bereit:
Eine Möglichkeit besteht in der automatischen Zusendung eines Links an ein E-Mail-Postfach sobald eine XRechnung im Portal vorliegt. Über diesen Link gelangt man dann zum XRechnungsportal. An dieser Stelle muss man sich mit seinen Zugangsdaten authentifizieren. Im Anschluss kann die Rechnung heruntergeladen werden. Das heruntergeladene Paket besteht aus einem Archiv-Container (zip), in welchem sich die Rechnung und andere relevante Dokumente befinden, unter anderem eine Visualisierung der ansonsten nur maschinenlesbaren XRechnung in Form einer PDF-Datei.
Eine weitere Möglichkeit der Anbindung besteht darin, dass HKR-Verfahren (Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen), die eine Abholung von XRechnungen aus dem Portal des Landes (ZRL) integriert haben, diese Rechnungen dort direkt "abholen" können.
Bereits 2019 hat KISA (nach Ankündigung auf dem Kundenforum) sich entschlossen, einen Konnektor zu entwickeln, mit dem XRechnungen
- direkt vom Portal des Landes (ZRL) abgeholt,
- in unserer Posteingangslösung KISA.Post visualisiert und validiert und
- anschließend z. B. im VIS revisionssicher abgelegt werden.
Auch eine Weiterverarbeitung der XRechnungen ist beispielsweise mittels des von der SAKD zertifizierten Anordnungsworkflows im Zusammenspiel von "IFRSachsen.Ki-Sa" und unserer VIS-IFR Schnittstelle problemlos möglich.
Derzeit haben diesen ZRL-Konnektor bereits eine Vielzahl unserer Kunden beauftragt. Die ersten konnten in den letzten Wochen schon erfolgreich produktiv gesetzt werden. Das gelang auch dank des unkomplizierten Zusammenspiels mit den Verantwortlichen bei der SAKD.
KISA arbeitet nun weiterhin mit Hochdruck daran, unsere Kunden so schnell wie möglich in die Lage zu versetzen, mittels KISA.Post, VIS und dem ZRL-Konnektor (Sachen) ihre Aufgaben bezüglich des E-Rechnungsempfangs in vollem Umfang wahrzunehmen.
E-Rechnung ab 18.04.2020 - Wie geht es weiter?
27. Februar 2020
Der E-Rechnungstag am 05.03.2020 ist bereits ein Stück her und uns erreichen verstärkt Anfragen, wie es denn nun konkret mit dem Thema E-Rechnung weitergeht.
Deswegen haben wir uns mit der SAKD abgestimmt und möchten Sie an dieser Stelle unterstützen.
Was ist bisher geschehen?
Am 02.10.2019 hat die SAKD ein Schreiben an alle sächsischen Kommunen gesendet, in welchem Sie um Angaben zum Empfang der E-Rechnungen ab 18. April 2020 in Ihrer Verwaltung gebeten wurden.
Daraufhin hat KISA entsprechende Informationen an Kunden der Verfahren IFRSachsen.Ki-Sa sowie VIS gesendet und Hilfestellung beim Ausfüllen des Fragebogens gegeben.
Ende Februar erhielten Verwaltungen, welche den Fragebogen ausgefüllt zurückgesendet hatten, eine E-Mail von der SAKD mit der Bekanntgabe ihrer Leitweg-ID. (Hinweis: Falls Sie diese E-Mail noch nicht erhalten haben, kommt diese ggfs. noch. Im Zweifel wenden Sie sich bitte per E-Mail an: erechnung@sakd.de)
Mitte März erhielten einige Verwaltungen eine weitere E-Mail von der SAKD mit Informationen zu den Nutzungsbedingungen ZRL und dem Antragsformular.
Was ist bisher im Hintergrund passiert?
Die SAKD hat die zurückgesandten Fragebögen ausgewertet und die Informationen dem SID übermittelt, welcher für die Betreuung der ZRL verantwortlich ist.
Ferner fand der E-Rechnungstag der SAKD am 05.03.2020 statt, an welchem das weitere Prozedere bekannt gegeben wurde. Dabei wurde auch auf den Online-Antrag eingegangen und die Unterschiede der einzelnen Anbindungsarten erklärt.
Was ist nun als Nächstes zu tun?
In der E-Mail der SAKD mit dem Betreff "Information Nutzungsbedingungen ZRL und Antragsformular" befindet sich ein Link zu den Nutzungsbedingungen, denen Sie zustimmen müssen, um das Portal/ die Basiskomponente nutzen zu können.
Die Zustimmung erfolgt durch einen Online-Antrag.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Kundeninformation dazu.
Die E-Rechnung kommt!
16. Oktober 2019
18. April 2020 - Stichtag für unsere Kommunen in Sachsen
Mit der Europäischen Richtlinie 204/55/EU vom 16. April 2014 hat die Europäische Union den Grundstein für die elektronische Rechnung bei öffentlichen Aufträgen gelegt. Der Entwurf des Gesetzes auf nationaler Ebene zur Umsetzung der EU-Richtlinie wurde im Juli 2016 und die entsprechende E-Rechnung-Verordnung im September 2017 vom Bundeskabinett verabschiedet.
Seit November 2018 gelten die Vorschriften für Bundesministerien und Verfassungsorgane, ab November 2019 sind alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes zur Umsetzung verpflichtet und auf Länder- und Kommunenebene sieht die Richtlinie den Empfang und die Weiterleitung von E-Rechnungen ab dem 18. April 2020 verbindlich vor.
Neben der gesetzeskonformen Annahme der elektronischen Rechnungen gehören auch ein digitaler Rechnungsworkflow sowie eine revisionssichere Archivierung der Dokumente zu den Pflichten der Kommunen.
Ihre Vorteile:
- Mit KISA.Post bieten wir Ihnen dafür eine zentrale Posteingangslösung für den kompletten Posteingang und auch E-Rechnungen.
- Die elektronische Rechnung wird damit visualisiert, validiert und anschließend im Dokumentenmanagementsystem revisionssicher abgelegt und weiterbearbeitet.
- Mittels Workflows sind alle am Prozess beteiligten Stellen involviert.
- Definierte Standards und Schnittstellen sorgen für einen reibungslosen Austausch der Dokumente und Metadaten mit Ihrem HKR-Verfahren.
Nutzen Sie unsere IT-Erfahrungen speziell auf kommunaler Ebene in Sachsen und Thüringen. Wir sind Ihr Ansprechpartner vor Ort und begleiten der Umsetzung des E-Rechnungsgesetzes.