Die Pflicht zum Empfang und zur Verarbeitung des XRechnung-Formates besteht erst einmal nur im oberschwelligen Bereich.
Diese Pflicht besteht für Landesbehörden und Kommunen im Freistaat Sachsen ab dem 18.04.2020.
Die Pflicht zum Empfang und zur Verarbeitung des XRechnung-Formates besteht erst einmal nur im oberschwelligen Bereich.
Diese Pflicht besteht für Landesbehörden und Kommunen im Freistaat Sachsen ab dem 18.04.2020.
Die über einen zentralen Dienst bereitgestellte E-Rechnung beinhaltet voraussichtlich folgende Dateien:
E-Rechnungen werden über die sogenannte Leitweg-ID dem Empfänger zugeordnet.
Der Empfänger entscheidet bei der Beantragung der Leitweg-ID über den gewünschten Zustellweg, z. B. per E-Mail oder über eine direkte Anbindung an die REST-Schnittstelle.
Einige HKR-Hersteller und KISA bieten diese direkte Anbindung an die REST-Schnittstelle an:
Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) dient der eindeutigen Adressierung einer E-Rechnung zu einem Rechnungsempfänger.
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