An dieser Stelle möchten wir die häufigsten zur E-Rechnung gestellten Fragen beantworten

  • Ab wann muss ich als Verwaltung E-Rechnungen annehmen können?

    Die Pflicht zum Empfang und zur Verarbeitung des XRechnung-Formates besteht erst einmal nur im oberschwelligen Bereich.

    Diese Pflicht besteht für Landesbehörden und Kommunen im Freistaat Sachsen ab dem 18.04.2020.

  • Wie genau sieht das Format XRechnung aus?

    Die über einen zentralen Dienst bereitgestellte E-Rechnung beinhaltet voraussichtlich folgende Dateien:

    • XRechnung als XML-Stream
    • Laufzettel als Art Prüfprotokoll (ggf. ebenfalls im XML-Format)
    • Visualisierung (voraussichtlich als PDF-Dokument)

  • Wie werden mir meine E-Rechnungen zugestellt?

    E-Rechnungen werden über die sogenannte Leitweg-ID dem Empfänger zugeordnet.

    Der Empfänger entscheidet bei der Beantragung der Leitweg-ID über den gewünschten Zustellweg, z. B. per E-Mail oder über eine direkte Anbindung an die REST-Schnittstelle.

    Einige HKR-Hersteller und KISA bieten diese direkte Anbindung an die REST-Schnittstelle an:

    Wie werden mir meine E-Rechnungen zugestellt?

  • Was ist die Leitweg-ID?

    Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) dient der eindeutigen Adressierung einer E-Rechnung zu einem Rechnungsempfänger.

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